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Viele Menschen glauben, dass bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung keine Beratung notwendig sei. Dies ist aber nach unserer langjährigen Erfahrung als Notare nicht zutreffend.
Wen bevollmächtige ich? Eine oder mehrere Personen? Wann und ggf. in welcher Reihenfolge sollen diese Personen handeln dürfen? Dürfen Bevollmächtigte alle Rechtsangelegenheiten für mich erledigen oder wünsche ich Einschränkungen? In welchen Situationen möchte ich die Umstellung der medizinischen Behandlung von Intensivtherapie auf Palliativmedizin und vorwiegend pflegerische Maßnahmen (Patientenverfügung)?
Viele Fragen, die im Einzelfall entschieden werden müssen. Handelsübliche Formulare sehen meist nur die Einsetzung eines Bevollmächtigten vor. Mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja/Nein“ werden Sie alleine gelassen. Dabei gibt es so viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die der Notar kennt.
Haben Sie Immobilien oder Rechte an Immobilien (z.B . Nießbrauch, Wohnungsrecht oder im Grundbuch gesicherte Rückforderungsrechte)? Dann spielt auch die Form der Vollmacht eine entscheidende Rolle: Ohne notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers oder gar eine notarielle Beurkundung der Vollmacht kann der Bevollmächtigte im Grundbuch keine Eintragungen vornehmen lassen und insoweit nicht über Ihr Vermögen verfügen.
Im Alter oder im Krankheitsfall bedarf es jedoch nicht selten der Veräußerung oder Belastung einer Immobilie, um dadurch die Kosten einer Pflege bezahlen zu können. Deshalb ist die öffentliche Urkunde, welche der Notar erstellt, insoweit von größter Bedeutung. Gesonderte Beratungsgebühren werden bei notariellen Beurkundungen zudem nicht erhoben. Beratung ist inklusive!
Die beste Vollmacht hilft jedoch nichts, wenn sie im Notfall keiner kennt oder sie nicht gefunden wird. Deshalb sollen Vorsorgevollmachten und auch Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Der Notar erledigt dies auf Wunsch für Sie mit.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Broschüren:
Checklisten zur Vorerfassung Ihrer Angaben und Wünsche finden Sie hier »
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Dr. Michael Reindl
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