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Handelsrecht · Handeslregister · Gesellschaftsrecht · Firmengründung · Gesellschaftsvertrag · Satzung

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Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert nicht nur eine gute Idee, sondern auch die passenden rechtlichen Grundlagen für Ihr Unternehmen. Geschäftliche Entwicklungen sowie die Veränderung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen erfordern laufend Anpassungen. Wir beraten Sie auch, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder der nachfolgenden Generation übertragen möchten.

Wir machen Ihre Anliegen zu unseren Anliegen!

Welche Rechtsform der Gesellschaft sollte ich wählen? Personen- oder Kapitalgesellschaft? Wo sind die Unterschiede? Wann hafte ich persönlich? Und welche Vor- und Nachteile bringt das mit sich? Sollte man die Gesellschaft lieber alleine errichten oder gemeinsam mit anderen Personen? Welche Regelungen sollte ein Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung enthalten? Und: Was muss ich bei dem Verkauf oder der Übergabe meines Unternehmens beachten?

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Mit einer Idee oder einem Angebot fängt es meistens an. Eine geschäftliche Chance tut sich auf und Sie wollen ein Unternehmen gründen. Viele Fragen werden dann auf Sie zukommen: „Wie finanziere ich meine Geschäftsidee? In welcher Rechtsform betreibe ich mein Unternehmen? Welche steuerlichen Folgen sind zu berücksichtigen? Wer soll das Unternehmen als Gesellschafter, Geschäftsführer oder Prokurist vertreten?“


Bei der Beantwortung all dieser Fragen können wir Ihnen als Notare helfen. Wir informieren Sie zu den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Aktiengesetzes (AktG) und anderen relevanten Gesellschaftsgesetzen und Regelungen.


Steuerlich kann der Notar wertvolle Ratschläge erteilen. Eine steuerliche Beratung übernimmt der Notar aber nicht. Wir stimmen uns jedoch selbstverständlich mit ihrem Steuerberater ab.


Nach der Gründung bedarf es regelmäßig einer Eintragung in den dafür vorgesehenen Registern (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Gesellschaftsregister, Satzung).

Die erforderlichen Erklärungen bereitet der Notar für Sie vor und sorgt für die notwendigen Eintragungen.


Auch nach der Unternehmensgründung begleitet und berät der Notar Sie als kompetenter Partner in vielfältigen Rechtsfragen rund um Ihr Unternehmen, beispielsweise bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags/der Satzung, Wechsel bei Gesellschaftern und Geschäftsführern, Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen oder gar des ganzen Unternehmens (Unternehmenskauf). Kommen Sie auf uns zu!


Weitere Informationen finden Sie in unseren Broschüren:



Checklisten zur Vorerfassung Ihrer Angaben und Wünsche finden Sie hier »

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